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Objektbetreuung

                                                                  


  Leistungsangebot:


    • Entrümpelungen/ Räumung/ Entsorgung
    •  Regelmäßige Begehung und Kontrolle des Objektes
    •  Störungsbeseitigungen
    • Durchführung von Kleinreparaturen
    •  Ausführung von kleineren Elektroinstallationsarbeiten/ Beleuchtungstechnik
    •  Möbelaufbau
    •  Überwachung der Arbeiten fremder Handwerksbetriebe
    •  Reinigung von Hof- und Gehwegen
    •  Bereitstellung/ Verbringung von Sperrgut/ Grünabfällen/ Mülltonnen an den
        Straßenrand bei anstehenden Abfuhrterminen.
             
                - Wir arbeiten mit örtlichen Entsorgungsbetrieben und Containerdiensten zusammen -

Wir freuen uns uns über Anfragen aus dem Immobilienbereich und haben uns bisher den zuverlässigen Ruf der Betreuung verschiedenster Objektarten, beispielsweise auch der längerfristigen Leerstandsbetreuung gemacht!



Winterdienst:

                                - Schneeräumen und Glättebeseitigung auf dem Anwesen und  öffentlichen Gehwegen                                                                                        

Rechtliches:

Für die Räum- und Streupflicht für öffentlich zugängliche Flächen sind zunächst die Kommunen verantwortlich. Diesen ist es jedoch möglich, diese Pflicht per Satzung an die Anlieger weiterzugeben. Diese Möglichkeit nutzen die meisten Kommunen. Daher gilt grundsätzlich, dass jede öffentliche Fläche, die als Bürgersteig genutzt wird und an das bzw. Ihr jeweiliges Grundstück grenzt, von Schnee und Eis befreit werden muss. Die genauen Regelungen zur Räum und Streupflicht der Anlieger (Grundstückseigentümer) wird in den Satzungen der jeweiligen Kommunen geregelt.
Diese Regelungen sehen z.B. eine Mindesträumbreite von 1,50m auf den öffentlichen Flächen  rund um das Grundstück vor, die als Geh- oder Radweg genutzt werden. Dies gilt auch in Straßen, in denen kein Bürgersteig oder ähnliches vorhanden ist. Dabei ist der Schnee unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls zu beseitigen und Glätte unverzüglich nach Entstehen zu entfernen. Dies gilt in den Zeiten zwischen z.B. 07:00 Uhr und 22:00 Uhr. An Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr.

Falls Sie dieser Pflicht nicht nachkommen (können) und jemand stürzt auf den Flächen, für die Sie zuständig sind, werden Sie in die Haftung genommen. Das heißt, dass Sie ggf. mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden können.
Für Sie besteht jedoch die Möglichkeit, diese Pflicht an eine entsprechende Firma weiter zu delegieren. Sie beauftragen beispielsweise. unser Unternehmen mit der Übernahme der Räum- und Streupflicht für Ihre Flächen. Mit Zustandekommen des Winterdienstvertrags zwischen Ihnen und unserem Unternehmen, übernehmen wir die Haftung für Ihre Flächen. Das heißt, wir sorgen dafür, dass Ihre Flächen nach den Vorschriften der Kommunen, keine Rutschgefahr darstellen. Falls doch etwas passiert ist der Schadensfall durch unsere Versicherung/ HAVA Kassel abgedeckt. Somit sind Sie von der Pflicht entbunden und brauchen sich wenigstens um diese Einschränkung, die der Winter mit sich bringt, keine Sorgen zu machen.







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